Beglaubigte Übersetzung



Beglaubigungsdienste nach Schweizer Recht:

  • Beglaubigung durch den Übersetzer: Die Übersetzung wird mit
    der Unterschrift des Übersetzers und mit dem Stempel des Übersetzungsbüro versehen
  • Beglaubigung durch den Notar

Das Notariat prüft nicht den Inhalt der Texte in den Ausgangs- und Zielsprachen, sondern bestätigt nur die Identität des unterschreibenden Übersetzers, der „nach bestem Wissen und Gewissen“ die Übersetzung angefertigt hat.




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