

Beglaubigungsdienste nach Schweizer Recht:

- Beglaubigung durch den Übersetzer: Die Übersetzung wird mit
der Unterschrift des Übersetzers und mit dem Stempel des Übersetzungsbüro versehen - Beglaubigung durch den Notar
Das Notariat prüft nicht den Inhalt der Texte in den Ausgangs- und Zielsprachen, sondern bestätigt nur die Identität des unterschreibenden Übersetzers, der „nach bestem Wissen und Gewissen“ die Übersetzung angefertigt hat.